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Jede Frau hat das Recht auf Hebammenhilfe in der Zeit von Schwangerschaft, Geburt, Wochenbett und während der Stillperiode.


>> Erklärungen für Fachbegriffe finden Sie hier



Hebammenhilfe-Leistungen

Ihnen stehen folgende Leistungen zu, wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind. Auch in der privaten Krankenversicherung sind diese Leistungen vorgesehen, allerdings werden bei manchen Versicherungen bestimmte Leistungen (z.B. ein Geburtsvorbereitungskurs) nicht übernommen. Informieren Sie sich deshalb immer vorher bei Ihrer Krankenkasse.

Zu den Leistungen der Hebammenhilfe, die im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung vorgesehen sind, gehören:

In der Schwangerschaft

Schwangerenvorsorge (Sie entscheiden, wohin Sie gehen, Sie sind nicht auf eine Berufsgruppe festgelegt)
telefonische Beratung
Hilfeleistungen bei Beschwerden und Wehen
Geburtsvorbereitungskurs in der Gruppe (14 Unterrichtsstunden à 60 Minuten)
Geburtsvorbereitung in Einzelunterweisung auf ärztliche Anordnung (14 Unterrichtsstunden à 60 Minuten)

Rund um die Geburt

Hebammenbetreuung bei der Geburt vom Beginn der Wehen bis mindestens zwei Stunden nach der Geburt
Hilfe bei einer Fehlgeburt

Im Wochenbett

Hebammenhilfe im Wochenbett bis zu einem Zeitraum von acht Wochen nach der Geburt; dazu gehören auch Hebammenbesuche im Krankenhaus
telefonische Beratung
Rückbildungskurs (10 Unterrichtsstunden à 60 Minuten)

Während der Stillzeit

Beratung und Unterstützung bei Stillproblemen und –schwierigkeiten bis zum Ende der Stillzeit
telefonische Beratung


Besondere Leistungen

Darüber hinaus bieten Hebammen besondere Leistungen an, die privat zu bezahlen sind. Hierzu gehören:
Rufbereitschaft
Wenn Sie eine Hausgeburt, eine Beleggeburt oder eine Geburt im Geburtshaus planen, müssen Sie eine Gebühr für die Zeit bezahlen, in der die Hebamme sich für Sie auf Abruf in Bereitschaft hält. Diese Bereitschaftszeit umfasst etwa drei Wochen vor und zwei Wochen nach der Geburt.

Bestimmte Formen der Hilfeleistung
Viele besondere Leistungen oder Therapieangebote, die Hebammen darüber hinaus anbieten, müssen selbst bezahlt werden. Dazu gehören: Moxibustion zur Stimulation der Wendung bei Steißlage, Akupunktur, Watsu (Wasser-Shiatsu)

Weitere Kursangebote
Auch alle anderen Kurse, die Hebammen anbieten, wie
Schwangerenyoga, Schwangerengymnastik, Bauchtanz, Säuglingspflegekurse, Schwangeren- und Babyschwimmen, Babymassage und Eltern-Kind-Kurse müssen gesondert bezahlt werden.
Auch die Gebühr für den Partner im Geburtsvorbereitungskurs muß normalerweise selbst bezahlt werden. Wir empfehlen Ihnen aber, vorher bei Ihrer Kasse nachzufragen.


(c) Dr. Angelica Ensel

 











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