
Hebammenhilfe-Leistungen

Ihnen stehen folgende Leistungen zu, wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind. Auch in der privaten Krankenversicherung sind diese Leistungen vorgesehen, allerdings werden bei manchen Versicherungen bestimmte Leistungen (z.B. ein Geburtsvorbereitungskurs) nicht übernommen. Informieren Sie sich deshalb immer vorher bei Ihrer Krankenkasse.
Zu den Leistungen der Hebammenhilfe, die im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung vorgesehen sind, gehören:
In der Schwangerschaft
Schwangerenvorsorge (Sie entscheiden, wohin Sie gehen, Sie sind nicht auf eine Berufsgruppe festgelegt) telefonische Beratung Hilfeleistungen bei Beschwerden und Wehen Geburtsvorbereitungskurs in der Gruppe (14 Unterrichtsstunden à 60 Minuten) Geburtsvorbereitung in Einzelunterweisung auf ärztliche Anordnung (14 Unterrichtsstunden à 60 Minuten)
Rund um die Geburt
Hebammenbetreuung bei der Geburt vom Beginn der Wehen bis mindestens zwei Stunden nach der Geburt Hilfe bei einer Fehlgeburt
Im Wochenbett
Hebammenhilfe im Wochenbett bis zu einem Zeitraum von acht Wochen nach der Geburt; dazu gehören auch Hebammenbesuche im Krankenhaus telefonische Beratung Rückbildungskurs (10 Unterrichtsstunden à 60 Minuten)
Während der Stillzeit
Beratung und Unterstützung bei Stillproblemen und –schwierigkeiten bis zum Ende der Stillzeit telefonische Beratung
Besondere Leistungen
Darüber hinaus bieten Hebammen besondere Leistungen an, die privat zu bezahlen sind. Hierzu gehören: Rufbereitschaft Wenn Sie eine Hausgeburt, eine Beleggeburt oder eine Geburt im Geburtshaus planen, müssen Sie eine Gebühr für die Zeit bezahlen, in der die Hebamme sich für Sie auf Abruf in Bereitschaft hält. Diese Bereitschaftszeit umfasst etwa drei Wochen vor und zwei Wochen nach der Geburt.
Bestimmte Formen der Hilfeleistung Viele besondere Leistungen oder Therapieangebote, die Hebammen darüber hinaus anbieten, müssen selbst bezahlt werden. Dazu gehören: Moxibustion zur Stimulation der Wendung bei Steißlage, Akupunktur, Watsu (Wasser-Shiatsu)
Weitere Kursangebote Auch alle anderen Kurse, die Hebammen anbieten, wie Schwangerenyoga, Schwangerengymnastik, Bauchtanz, Säuglingspflegekurse, Schwangeren- und Babyschwimmen, Babymassage und Eltern-Kind-Kurse müssen gesondert bezahlt werden. Auch die Gebühr für den Partner im Geburtsvorbereitungskurs muß normalerweise selbst bezahlt werden. Wir empfehlen Ihnen aber, vorher bei Ihrer Kasse nachzufragen.
(c) Dr. Angelica Ensel
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